Unterstützung im Alltag

Für Pflegebedürftige zu Hause

Seit August besitzen wir die Anerkennung als "Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) und der Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg (UstA-VO BW) vom 17. Januar 2017".
 

Alle Pflegepatienten mit mindestens Pflegestufe 1 sind hierzu berechtigt.

Dies bedeutet, dass wir bei Pflegepatienten mit mindestens Pflegestufe 1 berechtigt sind, haushaltsnahe Dienstleistungen durchzuführen und diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Die Termine stimmen Sie unkompliziert und unbürokratisch mit unseren Mitarbeitern ab

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Nehmen Sie gerne mit mir direkt Kontakt auf. Ich beantworte alle Ihre Fragen.

Unterstützung im häuslichen Umfeld

Sie bekommen Unterstützung im häuslichen Umfeld (das Angebot umfasst neben der Reinigung der Lebensbereiche des Pflegebedürftigen auch die Wäschepflege, Unterstützung bei der Grundstückspflege (Rasen mähen, Unkraut jäten, etc.) sowie Entlastungsangebote für pflegende Angehörige).

Abrechnung direkt über Pflegekasse

Sie haben keinen Verwaltungsaufwand! Sie müssen kein Geld vorstrecken! Wir rechnen im Rahmen Ihrer Budgets direkt mit der Pflegekasse ab.

Keine vertraglichen Risiken

Sie haben keine vertraglichen Verpflichtungen. Alles was wir benötigen ist eine unterzeichnete Abtretungserklärung gegenüber der Pflegekasse - diese kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Keine versteckten Kosten

Keine Mindestabnahme, keine Vertragslaufzeit. Sie bestimmen, wann und wie oft wir zu Ihnen kommen!

Wir arbeiten auf Vertrauensbasis und zeigen Ihnen gerne jederzeit offen unsere Abrechnung!